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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der fit for profit GmbH (nachfolgend FFP genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

 

  1. Offerte

Offerten von FFP sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei FFP. Dem Kunden werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen schriftlichen Annahme der von FFP erstellen Offerte zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über Internet), so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch FFP zustande. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung ist FFP nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen. Bei Nichtzustandekommen eines Projekts oder Auftrags, bei dem im Vorfeld bereits Aufwände angefallen sind, wie z.B. Reisen, Beratungen, Telefonate, Erstellung von Dokumenten sowie Wissens- bzw. Informationstransfer, werden wir diese ohne weitere Absprache zu unserem Tages- bzw. Stundensatz verrechnen.

 

  1. Leistungen von FFP

FFP erbringt Dienstleistungen Bereich Marketing Outsourcing, des klassischen sowie des Digital Performance Marketings (u.a. Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing, Social Ads, digitale Kampagnen, Websites/Landingpages). FFP erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (z.B. Vorschüsse) des Kunden vereinbart sind oder die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich ist, ist FFP nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann FFP von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Kunden in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.

 

  1. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von FFP geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich FFP. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von FFP nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. FFP ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

  1. Nutzumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch FFP geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von FFP geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Die digitalen Erstellungsdateien verbleiben bei FFP. Eine Herausgabe der Erstellungsdateien an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

 

  1. Honorar

Das Honorar für die Leistungen von FFP bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen FFP und dem Kunden. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu vergüten. Ausserplanmässige Sondertätigkeiten am Wochenende bzw. nach 20:00 an Werktagen werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. Auslagen und Spesen sind immer zusätzlich zu vergüten. Übersteigt der effektive Aufwand den in der Offerte geschätzten Betrag um nicht mehr als 10 Prozent, so ist der Mehraufwand vom Kunden ohne weiteres zu vergüten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben von FFP verstehen sich zuzüglich 8.1 Prozent Mehrwertsteuer für Leistungen in der Schweiz. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung gilt:
50 Prozent sofort bei Vertragsunterzeichnung,
50 Prozent bei Projektabschluss. Kommt der Kunde mit vereinbarten Vorauszahlungen in Verzug, so ist FFP zur
sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Rechnungen sind jeweils innert 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen FFP mit
fälligen Zahlungen zur Verrechnung zu bringen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 10 Prozent geschuldet. Bei grossem
Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat FFP Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

 

  1. Laufzeit/Kündigung und Annulierung des Auftrags

Der Vertrag von zeitorientierten Leistungen im Rahmen des Digital Performance Marketings (Suchmaschinenmarketing, Social-Media-Marketing, Social Ads, Kampagnen) läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Outsourcing Marketing beträgt die Kündigungsfrist – soweit nicht anders vereinbart – 6 Monate, zu kündigen jeweils zum Monatsende. Die ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf der definierten Mindestvertragslaufzeit zulässig. Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich beide Parteien einig sind. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (inkl. E-Mail) und pünktlich zum Termin vorliegen. Davon unberührt bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Auftragnehmerin insbesondere dann vor, wenn die Auftragnehmerin wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder der Auftraggeber in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt. Im Fall der ausserordentlichen Kündigung durch FFP aus wichtigem Grund schuldet der Auftraggeber FFP volle offenstehende Gebühr für die in diesem Vertrag definierte Mindestvertragsdauer sowie die Dauer der Kündigungsfrist von drei Monaten. Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten des Anbieters vom Auftragnehmer auszugleichen. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Pflichten der Auftragnehmerin. Die Mindestvertragsdauer beträgt die in diesem Vertrag definierten Anzahl Monate. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, bleibt die vertragliche Zahlungspflicht des Auftraggebers bestehen. Eine Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags oder bei Annullierung des Auftrags
vor Inbetriebnahme der Dienstleistung hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von FFP gemäss vereinbartem
Honorar bzw. Mindestlaufzeit vollumfänglich zu vergüten. Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber, so hat er auf die Vergütung einen Zuschlag von 20 Prozent zu bezahlen. Die Vergütung wird sofort fällig. Bei Leistungen mit einer festgelegten Mindestlaufzeit hat der Kunde bis zu deren Ende alle Leistungen vollumfänglich zu vergüten.

 

  1. Vorbehalt von Programmänderung und Preisanpassung

Programmänderungen und Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere soweit sie durch unvorhergesehene Umstände (wie höhere Gewalt, verspätete Leistungen des Kunden oder von Dritten, Preisänderungen von Lieferanten) verursacht werden, die nicht FFP zuzurechnen sind.

 

  1. Gewährleistung / Gewährleistungsbeschränkung

Entsprechen die von FFP erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge an FFP zu richten. FFP wird gerügte, mangelhafte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten verbessern. Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. FFP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte von Dritten verletzen.

 

  1. Haftung / Haftungsbeschränkung

FFP verpflichtet sich zur gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen. FFP haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. FFP haftet ausschliesslich bei nachweisbar vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. FFP haftet nicht für das Verhalten oder Leistungen von Dritten, welche FFP für die Ausführung des Auftrags bezieht. FFP übernimmt keine Haftung für Weisungen des Kunden oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte oder Materialien. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

 

  1. Spezifische Produkte und Leistungen

FFP erbringt Dienstleistungen
Bereich der Suchmaschinenoptimierung und des Digital Marketings gemäss Beschreibung auf der Webseite www.fitforprofit.ch Aufgrund fortlaufender Änderungen der Suchmaschinen-Ranking-Algorithmen garantiert die FFP keine Positionen oder konsistente Top-10-Positionen für ein bestimmtes Keyword. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der
jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden. Für die Auswahl der Keywords ist schlussendlich der Auftraggeber verantwortlich. Widerspricht der Auftraggeber vom Anbieter vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 5 Werktagen in Schriftform, gelten diese als freigegeben. Vor der Durchführung von SEO Onpage-Optimierungen hat der Auftraggeber seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird.

 

  1. Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Kunden verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei FFP. Der Kunde erwirbt an Auftragsergebnissen nur ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Insbesondere darf der Kunde ohne Zustimmung von FFP Konzepte und Präsentationen von FFP nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. FFP ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.

 

  1. Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, Drucksachen, grafische oder textliche Vorschläge umgehend zu prüfen und schriftlich zu genehmigen. Werden Freigaben vom Kunden nicht innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt genehmigt, gilt das Gut zum Druck als erteilt.

 

  1. Geheimhaltung

Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden von FFP nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. FFP ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen sowie Auftragsergebnissen für eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.

 

  1. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen FFP und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht und UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen FFP und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz von FFP vereinbart. FFP ist berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für fit for profit GmbH / Schwerpunkt Websites, –shops

 

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der fit for profit GmbH („FFP“) sowie den Kunden, die bei FFP Webdesigndienstleistungen („FFP-Dienstleistungen“) in Auftrag geben.Die FFP-Dienstleistungen werden unter der Bedingung angeboten, dass sich der Kunde mit den nachfolgenden AGB ohne Änderung einverstanden erklärt und durch Auftragserteilung seine Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch FFP.

 

  1. Dienstleistungsangebot

Es gilt das im Zeitpunkt der Inanspruchnahme verfügbare Dienstleistungsangebot gemäss Beschreibung auf der Plattform www.fitforprofit.ch sowie der damit verbundenen Seiten
(„Plattformen“).

 

  1. Vertragsschluss

Die auf der Website aufgeführten Angebote erfolgen bis zum Vertragsschluss freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrags durch FFP zustande. FFP behält sich das Recht vor, bei unsittlichen, unethischen oder illegalen Inhalten einer Webseite alle Verträge per sofort zu annullieren und die Geschäftsbeziehungen einzustellen.

 

  1. Leistungsumfang FFP

 

Allgemein

FFP verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Leistungserbringung. FFP gewährleistet, dass alle Webseiten mit modernen Browsern (Firefox, Google Chrome, Safari, Microsoft Edge) kompatibel sind. Für alle älteren Versionen von Internet Explorer besteht keine garantierte Kompatibilität. Je nach Webbrowser und Betriebssystem kann es zu einer unterschiedlichen Darstellung der Webseite kommen. Bei mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets sind die Formate und Auflösungen sehr unterschiedlich. Je nach verwendetem mobilem Endgerät wird die Webseite deshalb unterschiedlich dargestellt.

Die Darstellung von Webseiten auf mobilen Geräten wird auf die gängigen Standardbreiten ausgerichtet. FFP ist darum bemüht, angegebene Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhalten ist FFP eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Spezielle Hindernisse, die ausserhalb des Einflusses von FFP liegen, wie die verspätete Mitwirkung des Kunden, Naturereignisse, besondere Ereignisse, Unfälle oder Krankheit, oder erhebliche Betriebsstörungen berechtigten FFP, festgelegte Termine zu verschieben. Während der Durchführung eines Projektes kann der Kunde Änderungen oder Anpassungen jeglicher Art beantragen.
Diese Dienstleistungen, die nicht explizit zu Beginn des Projektes in der Offerte erwähnt wurden, gelten als Zusatzleistungen und werden zusätzlich nach
den auf der Offerte angegebenen Stundenansätzen verrechnet. Für Aufwände, die monatlich 5 Stunden Zusatzleistungen übersteigen,
wird der Kunde von FFP
kontaktiert und das weitere Vorgehen besprochen. Liegt der Aufwand unter 5 Stunden pro Monat, werden die Zusatzdienstleistungen monatlich separat
abgerechnet.
FFP meldet die Webseite bei Suchmaschinen (Google) und ggf. Linkverzeichnissen an und erstellt und verwaltet bei Bedarf Google Ads Kampagnen sowie Suchmaschinenoptimierung (separate Offerten). FFP garantiert dem Kunden dabei keine bestimmte Suchmaschinenpositionierung, unternimmt jedoch ausschliesslich empfohlene, aktuell geltende, legale und angemessene Massnahmen und Richtlinien, um die Kunden-Website möglichst gut in Suchmaschinen zu platzieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FFP die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz auf der Plattform ausweist. Der Kunde gestattet FFP einen Link zur Plattform auf der für den Kunden erstellten Webseite.

 

Zusatzdienstleistungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzliche Serviceabonnements abzuschliessen oder stundenweise Leistungen von FFP zu beziehen. Das aktuelle Angebot an Serviceleistungen bzw. Serviceabonnements sowie deren Leistungsumfang sind jeweils auf der Offerte beschrieben.

 

Upgrades / Updates

Upgrades und Updates werden individuell zum offerierten Preis als Jahrespackages angeboten. Diese beinhalten wöchentliche Updates und Upgrades für CMS Websites (WordPress, Joomla, etc.) und Plugins. Updates von Plugins werden ausgeführt, wenn der Hersteller des CMS oder die Hersteller der Plugins deren Sicherheit und Kompatibilität mit der aktuellen CMS-Version bekanntgeben. Sollte bei Updates/Upgrades solcher als sicher geltenden Plugins wider Erwarten Probleme auftreten, liegt die Haftung beim Hersteller der Plugins. FFP kann dafür nicht haftbar gemacht werden. In diesem Falle greift der Support von FFP, der stundenweise gemäss Stundenansatz der Offerte abgerechnet wird.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sich entsprechend den Anweisungen von FFP aktiv an der Ausarbeitung und Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Basis für die Erstellung der Website ist das Briefing, in dem der Kunde möglichst detailliert seine Bedürfnisse formuliert und die relevanten Informationen und Dokumente beifügt. Der Kunde verpflichtet sich, seinerseits angegebene Termine einzuhalten und FFP im Falle der voraussichtlichen Nichteinhaltung frühzeitig zu informieren. Anfragen von FFP an den Kunden, sei es bezüglich benötigten Materials oder anderen Angelegenheiten, sind innert der im Projektplan angegebenen Frist zu beantworten. Bei Überschreitung von Fristen durch den Kunden ist FFP berechtigt, Liefertermine in Absprache mit dem Kunden entsprechend zu verschieben.

 

  1. Abnahme

Der Kunde hat nach Übergabe der Homepage/Webseite geeignete Funktionstests durchzuführen und allfällige Mängel, welche zugesicherte Eigenschaften betreffen, innerhalb von 8 Kalendertagen mit einem detaillierten Mängelbeschrieb an FFP zu melden. Als Mangel gilt ein Umstand, der entweder zu einer erheblichen Funktionsstörung beiträgt, oder die wesentliche Funktion der Homepage/Webseite beeinträchtigt. Mängel, die nicht durch FFP verursacht worden sind, wie beispielsweise Störungen beim Internet Service Provider oder weitere Ausfälle von durch FFP genutzten Dienstleistungen werden von dieser Gewährleistung ausgeschlossen. FFP fristgerecht gemeldete Mängel werden so rasch wie möglich behoben. Erfolgt keine bzw. keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Homepage/Webseite als genehmigt. Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig und werden mit dem Stundensatz gemäss Offerte verrechnet.

 

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Plattform und aus der Offerte ersichtlichen Investitionen. Jegliche weiteren Tätigkeiten, die nicht im Paketpreis inbegriffen sind, werden zu dem auf der der Offerte ausgewiesenen Stundensatz ausgeführt. Der Kunde verpflichtet sich, 40% der geschuldeten Vergütung als Vorauszahlung unmittelbar nach Abschluss des Vertrags bzw. der Auftragsbestätigung zu bezahlen. FFP beginnt mit der Leistungsausführung erst nach Bezahlung der ersten Teilzahlung. 40% Teilzahlung erfolgt nach Abnahme des Designkonzepts. Die restlichen 20% sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragsabschluss zu begleichen. Eine bereits geleistete Anzahlung kann keinesfalls zurückerstattet werden, wenn schon Arbeiten durch den Dienstleister erledigt wurden. Bei nicht fristgerechter
Bezahlung, verrechnet FFP eine Mahngebühr von 20.- und ist berechtigt einen Verzugszins von 5% p.a. auf den geschuldeten Betrag zu verlangen. Der Kunde
anerkennt, dass FFP im Falle einer Betreibung zum Beizug eines Inkassobüros berechtigt ist und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen
können. FFP ist berechtigt die Webseite bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung ohne Ankündigung nicht aufzuschalten oder temporär
abzuschalten.

 

  1. Haftung

FFP haftet nur für Schäden, die von FFP, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

 

  1. Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte an allen von FFP im Rahmen der Auftragsabwicklung geschaffenen Werken (namentlich Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken, Texte, Bilder) gehören FFP und sind deren geistiges Eigentum. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch FFP, die von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden kann. Der Kunde erhält an diesen Werken ein entsprechendes Nutzungsrecht, unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Werke in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von FFP nicht gestattet.

 

  1. Datenschutz

FFP verpflichtet sich, in Bezug auf die von FFP im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von FFP unter www.fitforprofit.ch/impressum.

 

  1. Änderungen der AGB und des Angebots von FFP

Änderungen dieser AGB sowie des Angebots von FFP kann FFP jederzeit und nach freiem Ermessen vornehmen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen

zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von FFP, soweit das Gesetz keine anderen zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Schaffhausen, März 2023